05.10.2023 12:00 | Landkreis

Wie die Bauinformatik zunehmend das Reißbrett ablöst

Das Landratsamt Mittelsachsen wirbt für die Nutzung der digitalen Anträge im Baubereich. Das spart Zeit und Geld. Nutzbar sind derzeit 15 digitale Leistungen: vom Bauantrag bis zum Einreichen des digitalen Energieausweises.

Fakt: Die Digitalisierung im Bauwesen führt zu einer signifikanten Reduzierung der Bearbeitungszeit von Bauanträgen.

Der Landkreis hat hierfür in den vergangenen beiden Jahren als Pilotbehörde wesentlich gewirkt. Im Auftrag des Freistaates hat die NORTAL AG hierfür das Projektmanagement übernommen. „Aktuell halten Planer aus unterschiedlichen Gründen häufig noch am Papierfest. Allerdings müssen die Unterlagen ohnehin elektronisch am Rechner des Planungsbüros erstellt werden. Daher wäre eine bruchfreie Übertragung an das Landratsamt bereits jetzt schon möglich“, heißt es aus dem Fachbereich. Gern berät das zuständige Referat Bauantragsbearbeitung zur Nutzung des elektronischen Weges. Über den Schnellzugriff „Bauen“ auf [1] stehen die erforderlichen Informationen bereit. Mit dem digitalen Bauantrag werden auch die Städte und Gemeinden sowie andere Beteiligungsstellen elektronisch angesteuert. Dies erfolgt nur noch über die Fachsoftware. Der Identifikationsnachweis des Antragstellers oder der Antragstellerin ist das ELSTER-Zertifikat oder der elektronisch freigeschaltene Personalausweis. Bei bestimmten Vorhaben muss der Architekt oder Bauplaner den elektronischen Antrag mit freizeichnen. Für eine digital-basierte Auswertung der Grundstücke wird nun in diesem Jahr noch eine Standortanalyse hinzukommen: Sie soll als Antragsvorprüfung elektronisch ermitteln, ob für das Baugrundstück relevante Geodaten oder Baubeschränkungen bestehen. Das Projekt ist eine Zusammenarbeit von Bauantragsreferat, Referat Katasterfortführung und Datenbereitstellung sowie der Informationstechnik. Mit dem Import von digitalen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird zugleich eine weitere Grundlage dafür geschaffen, den Datenaustausch von räumlichen Planwerken linear mit anderen Fachstellen zu vernetzen, damit alle zur selben Zeit über die notwendigen Erkenntnisse verfügen und nicht erst umständlich nachfragen und auf Antworten warten müssen. „Diese Anforderungen bestehen nun seit der letzten Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuches. Letztlich hat dies dann spürbare Auswirkung auf die Planungsbeschleunigung“, so der Fachbereich. Zugleich schaffen entsprechende Normen die Grundlage für weitere Erleichterungen, wie für 3-D Formate: Ein digital eingehender Antrag könnte zukünftig über ein digitales räumliches Planwerk gelegt werden: Es entsteht eine Planung Hüllein-Hülle. So sieht man am im virtuellen Modell, dass das Bauvorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes identisch ist.
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