20.07.2026 00:00 | Landkreis

Grasmahd an Mittelsachsens Straßen läuft auf Hochtouren

Derzeit sind die Beschäftigten der sechs Straßenmeistereien des Landkreises Mittelsachsen wieder mit der Grasmahd beschäftigt.

Fakt: Wussten Sie, dass die Straßenmeistereien in Mittelsachsen rund 1.600 Kilometer Straßen bewirtschaften?

Die Meistereien bewirtschaften rund 1.600 Kilometer Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Dies ergibt rund 2.500 Kilometer Intensivbereich, der zweimal im Jahr gemäht wird, sowie etwa 780 Hektar Extensivbereich, wo eine Mahd pro Jahr geplant ist.

Intensiv- und Extensivbereiche



Zum Intensivbereich gehören unter anderem unbefestigte Seitenstreifen (Bankette), Mittel- und Trennstreifen, Sichtflächen sowie Gräben und Mulden. Diese Bereiche müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit niedrig und dicht gehalten werden. Die Extensivbereiche umfassen dagegen Böschungen und andere Grünflächen, die nur bei Bedarf aus Gründen der Landschaftspflege oder Bestandssicherung gemäht werden.

Die Frühjahrsmahd beginnt in der Regel Anfang bis Mitte Mai, abhängig von der Witterung, und umfasst in der Regel nur zwei Schnittbreiten. Der zweite Mahdumlauf schließt sich unmittelbar an den ersten an und dauert bis etwa Mitte bis Ende Oktober. „Das Gras wächst zwar überall zur gleichen Zeit, wir können aber nicht überall gleichzeitig sein. Deshalb erstellen die Straßenmeistereien einen genauen Mähplan und arbeiten die Strecken schrittweise ab“, erklärt der Straßenbetriebsdienst des Landkreises und bittet um Verständnis, wenn einzelne Bereiche vorübergehend höher bewachsen sind. „Wir erhalten auch immer wieder Hinweise von Leuten, wo das Gras gerade besonders hochsteht, dem gehen wir dann natürlich nach.“

Bevor die Mähtechnik zum Einsatz kommt, kontrollieren die Mitarbeiter die betreffenden Abschnitte. Immer wieder müssen zunächst weggeworfene Gegenstände oder anderer Unrat beseitigt werden, um Schäden an den Mähgeräten zu vermeiden.

Zuständigkeiten und Verkehrssicherheit



Der Landkreis weist zudem darauf hin, dass nicht jede Grünfläche an einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße in die Zuständigkeit der Straßenmeistereien fällt. So sind beispielsweise Sichtfelder an Einmündungen von Gemeindestraßen von der jeweiligen Kommune zu pflegen. Für die Freihaltung von Sichtflächen an privaten Grundstücksausfahrten sind die Eigentümer selbst verantwortlich.

Während der Mäharbeiten kann es zeitweise zu Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Der Landkreis bittet alle Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und darum, die Arbeitsfahrzeuge mit ausreichendem Abstand und angepasster Geschwindigkeit zu passieren.

Diese Mäharbeiten sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit und tragen zur Erhaltung der Landschaft bei. Sie gewährleisten, dass die Sichtverhältnisse an Straßenkreuzungen und Einmündungen optimal sind und reduzieren somit das Unfallrisiko. Die Verkehrssicherheit ist nicht nur für die Autofahrer von Bedeutung, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger, die auf gut gepflegte Straßen und Wege angewiesen sind.
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