24.02.2026 00:00 | Landkreis

Geflügelpest in Mittelsachsen erneut nachgewiesen

Die Geflügelpest ist bei einer toten Eule nachgewiesen worden. Was bedeutet das für die Geflügelhalter im Landkreis?

Fakt: Die Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bekannt, kann bei Vögeln zu hohen Sterberaten führen und ist für den Menschen in der Regel harmlos.

Am 19. Januar 2026 wurde in einem Waldstück in Großschirma eine tote Eule gefunden, bei der das Friedrich-Löffler-Institut die Geflügelpest nachgewiesen hat. Dies ist der zweite Fall von Geflügelpest in diesem Jahr bei einem Wildvogel im Landkreis Mittelsachsen. Trotz dieses besorgniserregenden Befunds gibt es aktuell keine zusätzlichen behördlichen Auflagen, da es sich um einen einzelnen Fund handelt.

Auswirkungen auf die Region



Die Überwachungszone, die nach einem früheren Fall der Geflügelpest im Landkreis Leipzig eingerichtet wurde, bleibt jedoch weiterhin bestehen. Diese Zone erstreckt sich über die Gemeinden Rochlitz, Penig und Lunzenau. In diesem Gebiet sind alle gehaltenen Vögel aufzustallen. Bei Auffälligkeiten im Bestand sind die Halter verpflichtet, unverzüglich das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LÜVA) zu informieren. Zudem gelten strikte Verbote für die Abgabe von Eiern und rohem Fleisch aus diesen Beständen.

Die Situation ist angespannt, und aus diesem Grund dürfen Kleintiermärkte im Landkreis Mittelsachsen vorerst nur ohne Geflügel stattfinden. Bei Geflügelausstellungen sind nur Halter aus dem eigenen Landkreis zugelassen. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die Gesundheit der Tiere zu schützen.

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter



Vor dem Hintergrund des neuen Falls appellieren die Behörden erneut an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu überprüfen. Es ist von größter Wichtigkeit, jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Dazu sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:

  • Füttern Sie die Tiere nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.

  • Verwenden Sie kein Oberflächenwasser, um die Tiere zu tränken, falls Wildvögel Zugang dazu haben.

  • Bewahren Sie Futter und Einstreu sowie andere Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommt, für Wildvögel unzugänglich auf.


  • Der beste Schutz für die Tiere ist die Unterbringung in einem geschlossenen Stall oder in einer für Wildvögel unzugänglichen Voliere. Sollte es in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden zu Verlusten von mindestens drei Tieren bei bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere bei Beständen über 100 Tiere kommen, ist unverzüglich ein Tierarzt zu konsultieren, um das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen auszuschließen.

    Die Behörden weisen zudem darauf hin, dass alle Geflügelbestände dem Veterinäramt gemeldet werden müssen. Laut dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halter von Geflügel verpflichtet, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden. Diese gesetzlichen Regelungen sind essenziell, um die Ausbreitung von Tierseuchen zu kontrollieren und die Gesundheit der Bestände zu sichern.

    In Anbetracht der aktuellen Situation ist es entscheidend, dass alle Geflügelhalter ihre Verantwortung wahrnehmen und die gegebenen Richtlinien beachten. Nur so kann eine weitere Verbreitung der Geflügelpest und damit verbundene wirtschaftliche Schäden vermieden werden.
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    Tags:

    Sächsischen Ausführungsgesetz Sächsischen Tierseuchenkasse Friedrich-Löffler-Institut Bei Geflügelausstellungen Biosicherheitsmaßnahmen Hausgeflügelbeständen Landkreis Mittelsachsen Geflügelausstellungen Tiergesundheitsgesetz Bei Auffälligkeiten

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